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Elternzeit und Elterngeld

Immer wieder werden wir gefragt, wie lange wir Elternzeit nehmen. Wenn wir dann antworten „Jeder von uns 3 Jahre pro Kind“ werden wir ganz entgeistert angeschaut- „Wie, so lange wird man bezahlt? Das ist ja genial!“. Ganz so schön ist es dann leider aber doch nicht. Elternzeit ist nämlich erstmal komplett unabhängig vom Elterngeld.

Es handelt sich bei der Elternzeit um die Zeit, die Eltern für die Betreuung ihrer Kinder vom Arbeitgeber freigestellt werden können. Pro Kind kann jedes Elternteil bis zu 3 Jahren Elternzeit beantragen. Die Elternzeit ist aber erstmal unentgeltlich und hat nichts mit dem Elterngeld zu tun.

 

Das Elterngeld hingegen ist eine staatliche finanzielle Unterstützung, die Eltern für eine gewisse Zeit beziehen können, wenn Sie nicht (oder nur teilweise) arbeiten und ihre Kinder in dieser Zeit betreuen. Das Elterngeld kann also zum Beispiel für eine gewisse Zeit in der Elternzeit bezogen werden. Es gibt viele Regelungen rund um das Elterngeld, prinzipiell stehen Eltern aber 12-14 Monate* Zahlungen zu, in denen Sie in der Regel 65% ihrer letzten Nettobezüge erhalten. Wenn man also 3 Jahre Elternzeit beantragt, dann kann man sich eine gewisse Zeit davon (idr. 12-14Monate) Elterngeld auszahlen lassen. Den Rest der Zeit erhält man allerdings keine Unterstützung vom Staat.

Du magst dich fragen, was genau es dann überhaupt bringt, wenn man 3 Jahre Elternzeit nehmen kann, wenn doch sowieso nicht die gesamte Zeit Elterngeld gezahlt wird.

 

Die Elternzeit hat folgende Vorteile:

 

  • Während der Elternzeit hast du einen besonderen Kündigungsschütz
  • Nach der Elternzeit hast du Anspruch auf Rückkehr in das alte Arbeitsverhältnis
  • Während der Elternzeit bist du beitragsfrei in deiner Krankenkasse weiterversichert (wenn du diese Kosten selbst tragen müsstest wären das ab ca. 400€ im Monat)

Um dennoch möglichst viel  von deinen Elterngeldzahlungen zu profitieren, ist es wichtig, dass du die folgenden Punkte beachtest:

 

  • Einkommensgrenzen (zu versteuerndes Einkommen) für den Bezug von Elterngeld: für Geburten ab dem 1. April 2024 bei 200.000€. Für Geburten ab dem 1. April 2025: 175.000€
  • Das Elterngeld berechnet sich aus dem Durchschnitt deiner letzten 12 Monats-Nettogehälter vor der Geburt. Versuche also möglichst, in dieser Zeit durchgehend Vollzeit zu arbeiten, um ein möglichst hohes Elterngeld zu erhalten.
  • Es wird zwischen Basiselterngeld und Elterngeld Plus unterschieden. Du kannst für jeden Monat individuell entscheiden, ob du Basis- oder Elterngeld Plus beziehen möchtest.
  • Das Basiselterngeld beträgt in der Regel 65% des Durchschnitts-Nettoeinkommens, mindestens aber 600€ und maximal 1800€. Es wird in der Regel 12 Monate lang ausgezahlt.
  • Elterngeld Plus wird doppelt so lange (24 Monate) ausgezahlt wie das Basiselterngeld, es ist dafür aber auch nur halb so hoch.
  • Der Bezug von Elterngeld Plus macht vor allem dann Sinn, wenn du in der Elternzeit Teilzeit arbeiten möchtest. Denn alle Einnahmen, die du während dem Bezug von Basiselterngeld hast, werden 1:1 von deinem Basiselterngeld abgezogen. Nicht so beim Elterngeld Plus. Wenn dein Nettogehalt nach der Geburt nur maximal halb so hoch ist wie vor der Geburt, dann wird dir das Elterngeld Plus nicht gekürzt.

Auch „Partnermonate“ und „Partnerbonus“ sind Begriffe, die du im Zusammenhang mit dem Elterngeld kennen solltest:

 

  • Der Partnerschaftsbonus bietet die Möglichkeit, die Elterngeldbezugszeit von 12 auf 14, bzw. von 24 auf 28 Monate zu verlängern. Um den Partnerschaftsbonus zu erhalten müssen beide Elternteile für 2-4 Monate zeitgleich (!) in Teilzeit arbeiten und sich die Betreuung ihres Kindes teilen. Wichtig ist, dass die Stunden exakt eingehalten werden müssen, um  den Bonus zu erhalten. Dabei sind nicht die Wochenstunden ausschlaggebend, sondern die durchschnittlichen Wochenstunden im Monat.
  • Partnermonate sollen Eltern ermutigen, sich gemeinsam Zeit für ihre Kinder zu nehmen. Die Partnermonate sind dabei 2 zusätzliche Monate Basiselterngeld (oder 4 Monate Elterngeld Plus), die ihr bekommt, wenn beide Elternteile mindestens 2 Monate Elterngeld beantragen. Zu beachten ist, dass mindestens einer der beiden Elternteile dabei sein Einkommen für mindestens zwei Monate nach der Geburt des Kindes verringern muss. Seit 2024 ist außerdem neu, dass einer der zwei Elterngeld-Partnermonate in den ersten zwölf Lebensmonaten des Kindes genommen werden muss und nur in diesem einem Monat beide Elternteile parallel Elterngeld bekommen können. Der andere Partnermonat muss allein genommen werden.

Was immer wieder eine Stolperfalle ist, die viele Eltern leider nicht bedenken ist, dass das Elterngeld beim zweiten Kind oft deutlich niedriger ausfällt, als beim ersten Kind. Das liegt an den folgenden Punkten, die ihr unbedingt beachten solltet:

 

  • Das Elterngeld beim 2. Kind errechnet sich wieder aus dem Durchschnittsnettogehalt aus den 12 Monaten vor dieser zweiten Geburt, wenn kein “Verschiebetatbestand“ vorliegt. Ein Verschiebetatbestand liegt dann vor, wenn für ein älteres Kind bis zu dessen 14. Lebensmonat Mutterschaftsgeld, BasisElterngeld und ElterngeldPlus oder der Partnerschaftsbonus bezogen wurde.
  • Das Problem dabei ist, dass viele Eltern in den 12 Monaten vor der Geburt des 2. Kindes noch vom 1. Kind in Elternzeit sind und/oder nur Teilzeit arbeiten, ohne, dass ein Verschiebetatbestand vorliegt (bsp. Weil Kind 1 zu diesem Zeitpunkt schon älter als 14 Monate ist). So wird zur Bemessung des Elterngeldes für Kind 2 ein deutlich geringeres Durchschnittsnettogehalt betrachtet, als dies in der Vollzeitbeschäftigung der Fall gewesen wäre.
  • Das Elterngeld berechnet sich dann auf Grundlage dieses niedrigeren Durchschnittsgehalts und fällt dadurch oft deutlich niedriger aus, als beim ersten Kind.

Was kannst du tun um diese Stolperfalle zu umgehen?

Um sicherzustellen, dass du auch beim 2. Kind wieder dein volles Elterngeld erhältst kannst du

  • Vor der Geburt des 2. Kindes wieder 12 Monate Vollzeit arbeiten gehen.

Diese Option ist für viele Eltern von kleinen Kindern kaum umsetzbar, da ja auch die Betreuung des Kindes übernommen werden muss. Alternativ gibt es noch die Möglichkeit:

 

  • Den Bemessungszeitraum durch die Anmeldung eines Gewerbes so zu verschieben, dass er in die Zeit vor der Geburt des ersten Kindes fällt. Bei Selbstständigen (ein Kleingewerbe, Bsp. Verkauf von eigenen Produkten auf Etsy, zählt hier dazu) werden nämlich nicht die letzten 12 Monate vor der Geburt des Kindes betrachtet, sondern das Kalenderjahr vor der Geburt des Kindes. Wenn dein zweites Kind zum Beispiel im November 2024 geboren wird und du in diesem Jahr selbstständig warst, dann wird für die Elterngeldberechnung nicht der Zeitraum November 2023-Oktober 2024 betrachtet, sondern der Zeitraum Januar 2023 bis Dezember 2023. Wenn dann noch irgendwann im Jahr 2023 ein Verschiebetatbestand vorlag (Bsp. Elterngeld für Kind 1 in dessen ersten 14 Lebensmonaten) wird nicht das Jahr 2023, sondern das Jahr 2022 zur Bemessung deines Elterngeldes betrachtet.

 

Es tut mir leid, dass dieser Beitrag etwas kompliziert geworden ist. Das liegt einfach daran, dass insgesamt die Regelungen rund um das Elterngeld leider sehr komplex sind und es immer wieder Änderungen gibt, die das Ganze natürlich nicht gerade vereinfachen. Da es aber um sehr viel Geld geht (schnell über 20.000€ pro Kind) lohnt es sich, sich mit dem Thema zu befassen, um das höchstmögliche aus dem Elterngeld für euch herauszuholen.

 

Wir haben das offizielle Tool des Landes Hessen genutzt, um bereits vor der Geburt unserer Kinder verschiedene Szenarien durchzuspielen und zu schauen, wie sich Änderungen in unseren Beschäftigungsverhältnis etc. auf das Elterngeld auswirken würden. Leider hat hier jedes Bundesland eigene Antragsmöglichkeiten und verfahren, die meisten Bundesländer bieten aber mittlerweile die Möglichkeit zur Onlinebeantragung an.

Wenn ihr weitere Fragen zu dem Thema habt stellt diese gerne im Forum, sodass auch andere Eltern davon profitieren können, oder kontaktiert uns direkt persönlich per Email an hannahundmax@familiemitgeld.de

 

Hinweis: Die in diesem Artikel geteilten Inhalte stellen ausdrücklich keine offizielle Beratung dar. Irrtümer & Fehler sind nicht ausgeschlossen. Es ist deshalb wichtig, dass ihr euren Einzelfall selbst genau prüft oder euch bei einer offiziellen Elterngeldstelle beraten lasst.